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Fallstudien und UrteileWußten Sie, daß Detektivkosten in manchen Fällen von der gegnerischen Partei erstattet werden müssen? Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Fällen, die dem Ihren ähnlich sein könnten. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um unverbindliche – wenn auch echte – Beispiele und keine erschöpfende Rechtsberatung! Für kompetente Auskünfte zur aktuellen Rechtslage konsultieren Sie bitte Ihren Anwalt. Für fallgerechtes detektivisches Know-How fragen Sie uns – Anruf genügt!
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
Detektivkosten sind erstattungsfähig
Vorprozessuale Detektivkosten sind
erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten
Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der
Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites – im Hinblick auf eine zweckentsprechende,
gerichtliche Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von § 91, Abs. 1 ZPO
war.
Detektivkosten sind, wenn sie zur Vorbereitung der Vollstreckung notwendig waren, als
notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festzusetzen und daher erstattungsfähig.
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens
können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
Krankenscheinbetrug – der Betrüger zahlt!
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten
dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben, um eine
Lohnfortzahlung zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, daß der Mitarbeiter seine
Krankheit nur vortäuscht.
Krankenschein: Genesungswidriges Verhalten
Krankenschein: Mißbrauch der Lohnfortzahlung
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte durch einen Detektiv überwachen lassen und ihnen die Kosten
dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung
zu erreichen. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, daß der Mitarbeiter seine Krankheit nur
vortäuscht.
Kündigung im Krankenschein
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig krank geschrieben ist und zuhause zu privaten Zwecken arbeitet (in diesem
Fall Tapezier- und Malerarbeiten) darf grundsätzlich gekündigt werden.
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen des Arbeitgebers zu dem Mitarbeiter gestört wird,
akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von
“besonders schweren Verstößen” reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes
(BAG 2AZR3/83)
bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
Überwachung von Personal
Privatdetektive dürfen Arbeitnehmer im Betrieb überwachen, dabei muss der Betriebsrat nicht gefragt werden.
Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist oder Diebstähle vorliegen
und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
Es gibt sie noch: die Schuldfrage!
Unterhalt kann teuer werden: Im Scheidungsfall steht der Ex-Frau unter Umständen bis zu 3/7 des eigenen Nettoeinkommens zu. Doch die Frau kann ihren Unterhaltsanspruch auch teilweise oder ganz verlieren. Zwei Juristen haben jetzt entsprechende Gerichtsurteile in dem Buch Tatort Unterhaltsverlust* veröffentlicht. Obwohl vor Gericht letztendlich jeder Fall immer individuell geprüft wird, kommt dies einer Wiedereinführung der “Schuldfrage” gleich. Demnach kann der Unterhalt gestrichen oder gekürzt werden, z.B. wenn sie …
Zur Abwehr eines Unterhaltsanspruches in Fällen wie den oben aufgeführten benötigt man natürlich handfeste, gerichtsverwertbare Beweise, die perfekt dokumentiert sein müssen. Noch wichtiger wird die rechtzeitige Sicherung der Beweislage in Fällen, wo es um die Umverteilung nennenswerten Vermögens geht. Hier empfiehlt sich die schnellstmögliche Einschaltung eines Argusauge Fachdetektivs. Laut OLG Stuttgart (AZ 8WF96/88) können Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein. [hoch]
Betrogener Ehemann kürzt Unterhalt
Ein mehrfach betrogener Ehemann kann nach der Trennung von seiner Frau den Unterhalt kürzen. Mit der Zuwendung
zu den anderen Partnern – während der Ehe – verletze ein Ehegatte zumindest dann die eheliche
Treuepflicht massiv, wenn ihm sein Ehepartner für dieses Verhalten keinerlei Anlaß gegeben hat. Von einem
völligen Ausschluß des Unterhalts sieht das Gericht ab, weil das Fehlverhalten der Ehefrau
“nur” einige Wochen gedauert hat.
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