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In solch wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie heute kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen sich nicht nur gegen kriminelle Bedrohungen von außen, sondern insbesondere auch gegen Eigentumsübergriffe von innen schützen müssen. Natürlich möchte man als Unternehmer dem eigenen Personal gerne rückhaltlos vertrauen – und zum Glück ist das ja meistens auch ganz in Ordnung – aber leider zeigt die Statistik, dass insbesondere von Firmenpersonal verübte Diebstahlsdelikte, Unterschlagungen und ähnliche kriminelle Machenschaften eine Blütezeit erleben. Wird in solchen Fällen die Polizei eingeschaltet, laufen deren Ermittlungen nicht selten in's Leere.
Denn die Täter können ihre Spuren als Insider oft besonders raffiniert verwischen, und natürlich werden alle illegalen Aktivitäten sofort eingestellt, wenn erst einmal die Polizei im Haus ist. Insbesondere wenn bereits ein konkreter Verdacht besteht, bringt clevere Vorsorge – z.B. in Form eines verdeckt in die Firma eingeschleusten Privatermittlers – bedeutend mehr Nutzen als die beste Schadensbegrenzung nach der Tat. Die “Staatsanwaltsschaft” tendiert dazu, in Fällen von Wirtschaftskriminalität summarisch Maßnahmen einzuleiten, die den geordneten Betriebsablauf enorm stören und Ihren Umsatz stark beeinträchtigen können. Gelegentlich leidet die Unternehmensproduktivität noch Monate nach solchen Vorkommnissen unter der durch die Polizeimaßnahmen erzeugten latenten Atmosphäre des Mißtrauens in der Belegschaft. Hinzu kommt dann auch noch der Imageverlust des Opferunternehmens, das sich leicht mit negativen Schlagzeilen in der Presse wiederfinden kann, wenn der örtliche Polizeireporter sein Handwerk versteht. Denn wer den Schaden hat, braucht bekanntlich für den Spott nicht zu sorgen…
Das rechtzeitige Einschalten einer Detektei oder eines Argusauge Detektivs kann Wirtschaftskriminalität in enger Kooperation mit Ihrer Geschäftsleitung oft bereits im Ansatz verhindern – oder doch wenigstens schnelle, unbürokratische und vor allem diskrete Aufklärungsarbeit leisten. Trotzdem erhalten Sie durch unsere Tätigkeit handfeste gerichtsverwertbare Beweise, was Ihnen die straf- oder zivilrechtliche Verfolgung der Täter ermöglicht.
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