Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Verbraucher (B2C)
Drohnen-Dienstleistungen · PV-Thermografie · Technische Inspektionen · Vermessung — für den Verkehr mit Verbrauchern (§ 13 BGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Argusauge – Benjamin Baumgärtner (nachfolgend „der Anbieter“) für die Erbringung von Drohnen-Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „der Kunde“) über die Erbringung von Drohnen-Dienstleistungen, insbesondere die PV-Thermografie (Wärmebildanalyse von Photovoltaikanlagen), technische Inspektionen (z. B. an Gebäuden und Infrastruktur) sowie Vermessungsleistungen (Geodatenerfassung, 3D-Modellierung, Orthofotos).
(2) Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung konkret bezeichneten Leistungen. Der Leistungsgegenstand richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
(2) Je nach vertraglicher Vereinbarung schuldet der Anbieter die Erstellung und Übergabe von einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse: Bildmaterial (Fotos), Videomaterial, Auswertungen, Messdaten oder schriftliche Berichte. Der konkrete Leistungsinhalt, das Datenformat, der Umfang und die Art der Übergabe ergeben sich aus der Vereinbarung.
(3) Der Anbieter erbringt die Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik und nach fachlichem Standard. Auswertungen und Berichte beruhen auf den zum Zeitpunkt des Fluges technisch erfassbaren Daten und den jeweiligen Aufnahmebedingungen und stellen eine fachliche Einschätzung dar. Ein bestimmter darüber hinausgehender Erfolg – insbesondere die vollständige Erkennung sämtlicher tatsächlich vorhandener Schäden – ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 9) bleiben unberührt.
(4) PV-Thermografie und Inspektionen stellen eine Momentaufnahme der zum Zeitpunkt der Datenerfassung erkennbaren Zustände dar und ersetzen keine gesetzlich oder normativ vorgeschriebene Prüfung, Wartung oder Sachverständigenbegutachtung, sofern eine solche nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
(5) Der Anbieter ist Inhaber der für den Betrieb der eingesetzten unbemannten Luftfahrzeuge erforderlichen Betriebsberechtigungen, Kompetenznachweise und Versicherungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sowie des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen in Prospekten, auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit der Beauftragung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Anbieters zustande, die durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erklärt wird.
(3) Der Anbieter bestätigt dem Kunden den Zugang der Beauftragung und den Vertragsinhalt in Textform. Die gesetzlichen Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen werden dabei erfüllt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden; Zugang und Genehmigungen
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Einsatzgelände am vereinbarten Einsatztag frei, sicher und ungehindert zugänglich ist und dass der für Start, Landung und Durchführung des Flugbetriebs erforderliche Bereich zur Verfügung steht.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für den Überflug und die Datenerfassung erforderlichen privatrechtlichen Zustimmungen vorliegen, insbesondere die Zustimmungen der Grundstückseigentümer und der betroffenen Nachbarn zum Überflug des jeweiligen Geländes, soweit deren Bereich betroffen ist.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter rechtzeitig über alle für die Durchführung erheblichen Umstände, insbesondere über Gefahrenquellen, Hindernisse und betriebliche Besonderheiten.
(4) Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Durchführung erschwert oder verzögert, gelten die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 642, 643 BGB). Ein vom Kunden zu vertretender Ausfalltermin kann nach den gesetzlichen Vorschriften angemessen berücksichtigt werden.
§ 5 Termine, Durchführung, Wetterrisiko und Ausfall
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter bestimmt die konkrete Durchführung des Flugbetriebs nach pflichtgemäßem fachlichem Ermessen unter Beachtung der Betriebssicherheit und der rechtlichen Vorgaben.
(2) Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, den Flug abzubrechen, zu verschieben oder nicht zu beginnen, wenn die sichere oder rechtskonforme Durchführung nicht gewährleistet ist, insbesondere aufgrund der Witterung, technischer Störungen oder luftraumbedingter Einschränkungen.
(3) Drohnenflüge sind wetterabhängig. Kommt es zu einem wetterbedingten Ausfall, einer wetterbedingten Verschiebung oder einem wetterbedingten Abbruch, so trägt jede Partei die ihr bis dahin entstandenen Kosten und Aufwände selbst; gegenseitige Schadensersatzansprüche entstehen hierdurch nicht.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 vereinbaren die Parteien einen kostenfreien Ersatztermin. Der Anbieter bemüht sich, den Ersatztermin zeitnah anzubieten; die Terminfindung erfolgt einvernehmlich.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Anfahrts- und Nebenkosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Erbringung bzw. Abnahme der Leistung und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Widerrufsrecht des Verbrauchers
Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung zu. Kein Widerrufsrecht besteht, soweit einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände (§ 312g Abs. 2 BGB) einschlägig ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
[Anbieter – vollständige Firma / Name]
[Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort]
Telefon: [Telefonnummer] · E-Mail: [E-Mail-Adresse]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Findet der beauftragte Flug einschließlich der vollständigen Leistungserbringung mithin vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist statt, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung, sofern die vorgenannte Zustimmung und Kenntnisbestätigung vorliegen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: [Argusauge - Benjamin Baumgärtner], [Kirchhäuser Weg 47, 74252 Massenbachhausen, info@argusauge.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Beauftragt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Abnahme
Soweit die geschuldete Leistung ein abnahmefähiges Werk darstellt (z. B. Auswertungen, Vermessungsergebnisse, Berichte), gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
§ 9 Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ist die erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen, den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt.
(2) Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel dem Anbieter möglichst zeitnah mitzuteilen, um eine zügige Nacherfüllung – etwa durch einen erneuten Flug oder eine erneute Auswertung – zu ermöglichen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch eine unterbliebene Mitteilung nicht eingeschränkt.
(3) Soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 4) verletzt hat, insbesondere durch fehlenden Zugang, fehlende Genehmigungen oder unvollständige Informationen, bestehen insoweit keine Mängelrechte.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte; Rohdaten
(1) Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Schutz- und Verwertungsrechte an den erstellten Bild-, Video-, Mess- und Auswertungsergebnissen verbleiben beim Anbieter. Sämtliche Rohdaten (u. a. unbearbeitete Aufnahmen, Rohmessdaten, Flugdaten) verbleiben ebenfalls beim Anbieter; ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der Rohdaten besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde erhält an den final gelieferten Ergebnissen (Berichte, Auswertungen, aufbereitete Bild-, Video- und Messdaten) ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, jedoch zweckgebundenes Nutzungsrecht für den im Vertrag vorausgesetzten Verwendungszweck. Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung.
(3) Eine Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte, eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Veröffentlichung über den vereinbarten Zweck hinaus sowie eine kommerzielle Verwertung durch den Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Ergebnisse in anonymisierter bzw. nicht personen- und objektbezogen identifizierbarer Form zu Referenz-, Nachweis- und Weiterentwicklungszwecken zu nutzen, soweit hierdurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden oder Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Kunde kann dem in Textform widersprechen.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – außerhalb der in Absatz 1 genannten Fälle – nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Rahmen des nach den Absätzen 1 und 2 gesetzlich Zulässigen ist eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und Ertragseinbußen – auch soweit hierfür geltend gemacht wird, ein Schaden (z. B. an einer Photovoltaikanlage) sei vermeintlich zu spät oder nicht erkannt worden – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den weiteren Fällen des Absatzes 1 bleibt hiervon unberührt.
(4) Soweit eine Haftung des Anbieters für Sach- und Personenschäden dem Grunde nach besteht und gesetzlich beschränkbar ist, ist sie der Höhe nach als Obergrenze auf die Deckungssumme der bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung des Anbieters in Höhe von 3 Millionen Euro je Schadensereignis begrenzt. Diese Obergrenze gilt ausdrücklich nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in den weiteren Fällen des Absatzes 1; eine Haftung nach diesen Vorschriften bleibt der Höhe nach unbeschränkt.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Datenschutz und Rechte Dritter
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass durch die beauftragte Datenerfassung keine Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt, und dass die erforderlichen Zustimmungen betroffener Personen bzw. Nachbarn eingeholt sind, soweit deren Bereich betroffen ist.
§ 13 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Sperrung von Lufträumen), berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG). [Alternativ, falls eine Bereitschaft oder Verpflichtung besteht: Angabe der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Website.]
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
